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VGH Bayern, 15.06.1994 - 7 B 92.438 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Freie Unterrichtseinrichtungen - Abgrenzung zur "Schule"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 38
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen
Denn an ihnen werden keine allgemein- oder berufsbildenden Fächer unterrichtet, die für den Schulbegriff konstitutiv sind (vgl. BayVGH 15. Juni 1994 - 7 B 92.438 - zu 2 der Gründe, NVwZ-RR 1995, 38; siehe ferner aus dem öffentlich-rechtlichen Schrifttum Hemmrich in von Münch/Kunig GG 5. Aufl. Art. 7 Rn. 4 f.; Gröschner in Dreier GG 2. Aufl. Art. 7 Rn. 24; Robbers in v. Mangoldt/Klein/Starck GG 6. Aufl. Art. 7 Rn. 52) . - VGH Bayern, 24.08.2011 - 7 B 10.2678
Verwendung des Zertifikats "med. Fußpflege"
Die Fußpflegekurse sind jedoch als Lehrgänge i.S.v. Art. 105 Satz 1 BayEUG anzusehen, auf die sich die staatliche Schulaufsicht erstreckt (zum Lehrgangsbegriff vgl. BayVGH vom 15.6.1994 NVwZ-RR 1995, 38/39, vom 21.9.1994 Az. 7 B 93.1969 und vom 28.1.1998 Az. 7 B 97.288 ).Sinn und Zweck des Art. 105 BayEUG ist zum einen der Schutz interessierter Lehrgangsteilnehmer vor Missverständnissen über Stellung und Aufgaben einer Einrichtung innerhalb des Unterrichtswesens und über Berechtigungen, die dort erworben werden können (BayVGH vom 15.6.1994 a.a.O. S. 40).
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 14 S 2578/01
Heilpraktikerschule einer GmbH - Gewerbeanmeldung
Die Heilpraktikerschule ist demnach keine Schule im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen, weil sie sich auf die Vermittlung rein fachbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten beschränkt (so auch BayVGH, Urteil vom 15.06.1994 - 7 B 92.438 -, NVwZ-RR 1995, 38).
- VG Düsseldorf, 15.03.2021 - 23 K 6707/19
Vordienstzeit, Silentium, innerer Zusammenhang, Betreuung, Musikschule
vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - 7 B 92.438 -, juris Rn. 15 f. - OVG Sachsen, 03.06.2010 - 1 B 467/09
Fachschule für Sozialwesen, Gleichwertigkeit
Eine Schule ist eine auf gewisse Dauer berechnete, an fester Stätte unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler in überlieferter Form organisierteEinrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen bestrebt ist und die nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung als Schule angesehen wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 15.6.1994 - 7 B 92.438 -, zit. nach juris m. w. N). - VG Cottbus, 20.07.2012 - 1 K 801/10 Für Art. 7 Abs. 1 GG, nach dem das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, wird der Begriff der Schule weitgehend abweichend (mit weiteren Kriterien) definiert: Danach ist Schule eine auf gewisse Dauer berechnete, an fester Stätte unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler in überlieferter Form organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen bestrebt ist und die nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung als Schule angesehen wird (vgl. BVerfG…, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, BVerfGE 75, 40, juris Rn. 112; Bayerischer VGH, Urteil vom 15. Juni 1994 - 7 B 92.438 -, NVwZ-RR 1995, 38, juris Rn. 15; Bayerischer VGH…, Urteil vom 21. September 1994 - 7 B 93.1969 -, juris Rn. 20; Bayerischer VGH…, Urteil vom 28. Januar 1998 - 7 B 97.288 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, NVwZ-RR 2003, 561, juris Rn. 18;… Hemmrich in von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 7 Rn. 4;… Robbers in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Aufl. 2010, Art. 7 Rn. 52;… Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl. 2008, Art. 7 Rn. 6;… Hömig in Hömig, GG, 8. Aufl. 2007, Art. 7 Rn. 2;… Jestaedt in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts Band VII, 3. Aufl. 2009, § 156 Rn. 36;… Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht - Band I Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rn. 6;… Avenarius/Füssel, Schulrechtskunde, 8. Aufl. 2010, S. 3).
- VG Ansbach, 08.12.2016 - AN 2 K 15.01334
Untersagung des Begriffs "Kolleg" für private Lehrgänge
Ein solcher Lehrgang ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 15. Juni 1994, 7 B 92.438, U.v. 28.1.1998, 7 B 97.288 - juris) eine Einrichtung der Ausbildung, des Unterrichts und der Fortbildung, die nicht alle Merkmale der Schule verwirklicht, für den objektiven Betrachter aber den Eindruck einer Schule erweckt.